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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der WEKA Industrie Medien GmbH

Bereich Abonnements, Einzelheftlieferungen und Veranstaltungstickets.
Diese AGB gelten für den Bezug von Zeitschriften- und Online-Abonnements und den Bezug von Einzelheften sowie dem Kauf digitaler Informationen.

1. Geltung der AGB

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die WEKA Industrie Medien im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung auf seinen Websites, aufgrund von telefonischen oder postalischen Bestellungen sowie für Bestellungen via Fax für ihre Kunden erbringt (im Folgenden gemeinsam kurz: die Leistung), gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung.

2. Vertragsabschluss und Preise

Die von WEKA Industrie Medien auf ihren Websites dargebotenen Waren und Leistungen sind eine unverbindliche Aufforderung der WEKA Industrie Medien an den Vertragspartner, ein verbindliches Anbot für die angebotenen Waren und Leistungen zu legen. Durch die Bestellung im Onlineshop legt der Vertragspartner ein solches verbindliches Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und WEKA Industrie Medien kommt erst zustande, wenn WEKA Industrie Medien dieses Angebot mit einer gesonderten Bestätigung, durch die Freigabe des Zugangs oder durch die Versendung der Ware angenommen hat.

Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Steuern und allfälliger Verpackungs- und Versandkosten.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. WEKA Industrie Medien ist berechtigt, vom Vertragspartner verschuldete und ihr erwachsene Schäden geltend zu machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

3. Eigentumsvorbehalt

An den von WEKA Industrie Medien gelieferten Produkten besteht Eigentumsvorbehalt der WEKA Industrie Medien bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Vertragspartner. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Produkte durch den Vertragspartner an einen Dritten bestehen. Der Vertragspartner tritt schon jetzt jene Forderungen an WEKA Industrie Medien ab, die dem Vertragspartner aus dieser Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Daraus entstehende Gebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Schadenersatz und Gewährleistung

Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung haften WEKA Industrie Medien nur bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person

WEKA Industrie Medien hat ihre Produkte mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überprüft. Trotz hoher Sorgfalt kann WEKA Industrie Medien Fehler in den Produkten nicht ausschließen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den WEKA Industrie Medien Mängel und Schäden am Produkt so rasch wie möglich anzuzeigen.

5. Abonnements

Bei Zeitschriften- und Online-Abonnements beträgt die Vertragsdauer, sofern nichts anderes angegeben ist, ab dem ersten Rechnungsdatum ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer eintägigen Kündigungsfrist zum Ablauf eines Vertragsjahrs mittels E-Mail an support@industriemedien.at oder Briefs an WEKA Industrie Medien GmbH, 1200 Wien, Dresdner Straße 45, gekündigt wird.

WEKA Industrie Medien hat das Recht, den Abonnementspreis nach Ablauf eines Vertragsjahres auf den jeweils gültigen Abonnementspreis anzuheben.

Die Änderung des Abonnementspreises wird frühestens nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung des Preises wirksam. Der Vertragspartner kann das jeweilige Abonnement bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, wodurch das jeweils betroffene Abonnement mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Preise gelten. Kündigt der Vertragspartner nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Vertragspartner wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen.

6. Nutzungsrechte

WEKA Industrie Medien räumt dem Vertragspartner an der Leistung das nicht ausschließliche Recht ein, diese zum eigenen Gebrauch zu vervielfältigen. Sie behält sich im Übrigen alle Verwertungsrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Leistung vor. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Leistung an Dritte weiterzugeben, auch wenn dies unentgeltlich erfolgt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Produkte gewerblich zu ermöglichen.

Vorbehaltlich einer gesonderten Lizenzvereinbarung für Mehrfachnutzungen ist die Nutzung der Websites und der abgerufenen Leistung nur durch eine einzige physische Person gestattet. Jede Nutzung durch andere Angehörige des Vertragspartners sowie die Vervielfältigung für andere Angehörige des Vertragspartners sind nicht gestattet.

WEKA Industrie Medien behält sich für den Fall der Verletzung von Nutzungsrechten die Geltendmachung aller ihm zustehenden Ansprüche, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, vor.

7. Telefonische Kontaktaufnahme und Kontaktaufnahme per E-Mail

Der Unternehmer erklärt sich mit einer telefonischen Kontaktaufnahme, sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail durch WEKA Industrie Medien zu Zwecken der Information und Werbung über dessen Produkte und Produktweiterentwicklungen sowie über Neuheiten einverstanden.

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Sofern und soweit der Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter wiederrufen (etwa durch E-Mail an: events@industriemedien.at). Für die Nutzung der Xing-Veranstaltungsplattform gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von Xing (xing.com/privacy).

Der Vertragspartner kann diese Zustimmung jederzeit durch E-Mail an support@industriemedien.at oder einen Anruf unter +43-1-40410 widerrufen.

8. Veranstaltungen

Die Anmeldung zu kostenpflichtigen Veranstaltungen der WEKA Industrie Medien ist ausschließlich in schriftlicher Form möglich. Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Bei Stornierung der Anmeldung bis sechs Wochen vor der Veranstaltung erhebt der WEKA Industrie Medien GmbH keine Gebühren. Bei Abmeldungen nach diesem Zeitpunkt sowie Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Die Stornoerklärung bzw. Nominierung eines Ersatzteilnehmers muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der WEKA Industrie Medien GmbH vor, Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Wien.

Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.